Arbeitsmedizinische Betreuung
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV Vorschrift 2

Arbeitsmedizinische Betreuung
nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und nach DGUV Vorschrift 2
Die Grundbetreuung ist das Fundament der betriebsärztlichen Zusammenarbeit. Sie sorgt dafür, dass Arbeitsschutz im Unternehmen nicht von Einzelaktionen lebt, sondern regelmäßig, planbar und nachvollziehbar umgesetzt wird. Ziel ist eine stabile Struktur, die den Betrieb langfristig schützt – rechtssicher, praktikabel und mit klaren Zuständigkeiten.
Als Betriebsarztpraxis unterstützen wir Unternehmen in der Region Hunteburg und Umgebung bei der Grundbetreuung im Rahmen der DGUV Vorschrift 2. Dabei geht es nicht um theoretische Konzepte, sondern um das, was im Alltag wirklich hilft: klare Abläufe, saubere Dokumentation und eine Beratung, die in Maßnahmen mündet.
