betriebsärztliche Vorsorge

betriebsärztliche Vorsorge

InformationNeues aus der Arbeitsmedizin

Frühjahr als Anlass für betriebsärztliche Vorsorge: Jetzt Strukturen prüfen und handeln

Mit dem Frühling beginnt in vielen Betrieben eine Phase der Neuorganisation und Planung. Dieser Zeitpunkt eignet sich ideal, um auch die arbeitsmedizinische Vorsorge systematisch zu überprüfen.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitenden – abhängig von Tätigkeit und Gefährdung – arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten bzw. zu veranlassen. Grundlage hierfür ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Sie unterscheidet zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge.

Gerade im laufenden Betrieb gehen Fristen oder einzelne Untersuchungen im Alltag schnell unter. Deshalb ist es sinnvoll, mindestens einmal im Jahr eine strukturierte Bestandsaufnahme durchzuführen:

  • Sind alle Pflichtvorsorgen (z. B. bei bestimmten Expositionen wie Lärm, Gefahrstoffen oder Atemschutz) aktuell und vollständig dokumentiert?
  • Wurden Angebotsvorsorgen den Mitarbeitenden aktiv unterbreitet?
  • Gibt es neue Tätigkeiten oder Veränderungen im Betrieb, die eine Anpassung erforderlich machen?

Der Frühling bietet sich als fester Zeitpunkt an, diese Fragen konsequent zu klären und bestehende Lücken zu schließen. So schaffen Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden.

Eine gut organisierte Vorsorge ist mehr als eine Pflicht: Sie sorgt für klare Strukturen, stärkt das Vertrauen im Team und hilft, Ausfallzeiten zu reduzieren.

Unser Tipp: Nutzen Sie den Frühjahrsbeginn als festen Termin im Jahr, um gemeinsam mit Ihrem Betriebsarzt Ihre Vorsorgestruktur zu überprüfen und gezielt zu optimieren. Wir unterstützen Sie dabei – pragmatisch, strukturiert und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.

Sonnenstrahlen durch frisches Blattwerk

beachten Sie unseren Praxisurlaub

InformationInformation

Beachten Sie unseren Praxisurlaub. Unsere Praxis bleibt vom 23.03. bis 27.03.2026 geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen nach diesem Zeitraum wieder gerne zur Verfügung. Für dringende Anliegen kontaktieren Sie bitte unser Praxisteam im Voraus.

Digitale Beratung zur Arbeitssicherheit 2026

Entwicklungen & Neuigkeiten in der Arbeitsmedizin

InformationNeues aus der Arbeitsmedizin

1) Arbeitsschutz wird 2026 spürbar „kontrollreal“

Seit Kalenderjahr 2026 gilt eine Mindest-Besichtigungsquote: Die Länder sollen jährlich mindestens 5 % der Betriebe besichtigen. Das ist kein „Nice-to-have“, sondern gesetzlich verankert und wird die Praxis der Gefährdungsbeurteilung (inkl. Vorsorge/Organisation/Notfallmanagement) in vielen Branchen deutlich stärker in den Mittelpunkt rücken. Das sind Neuigkeiten.

Praktische Konsequenz für Betriebe/Arbeitsmedizin:

  • Gefährdungsbeurteilungen müssen nachvollziehbar, aktuell und umsetzungsorientiert sein (nicht nur Papier).
  • Vorsorge- und Unterweisungslogik sollte prüffähig dokumentiert werden (wer, wann, warum, Ergebnis, Maßnahmen).

2) DGUV Vorschrift 2: neue Fassung – flexibler, klarer, digitaler

Die DGUV Vorschrift 2 (Einsatz von Betriebsärztinnen/-ärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit) ist in überarbeiteter Form in Kraft bzw. bei Trägern schrittweise umgesetzt. Die DGUV beschreibt u. a. mehr Klarheit und Flexibilität – ausdrücklich auch durch digitale Beratungsmöglichkeiten, wenn die betrieblichen Verhältnisse bekannt sind.
Mehrere Berufsgenossenschaften informieren dazu bereits sehr konkret (z. B. ab 01.01.2026): Digitale Beratung (z. B. Videosprechstunde) wird möglich, unter klaren Voraussetzungen.

Was dabei bewährte arbeitsmedizinische Prinzipien mit modernen Ansätzen verbindet:

  • Präsenz bleibt Standard, digital ergänzt dort sinnvoll, wo es Qualität und Schlagkraft erhöht (z. B. Follow-ups, Fallkonferenzen, Schulungen, Dokumentations- und Maßnahmen-Tracking).
  • Für viele Betriebe lohnt sich jetzt ein sauberes Betreuungsmodell (Grund-/betriebspezifisch) mit klaren Rollen, Jahresplan und Berichtswesen.
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Der Betriebsarzt

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Der Betriebsarzt spielt eine entscheidende Rolle für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und präventive Maßnahmen trägt er dazu bei, arbeitsbedingte Erkrankungen zu minimieren. Zudem berät der Betriebsarzt Unternehmen hinsichtlich ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung und fördert ein gesundheitsbewusstes Arbeitsumfeld. Die Expertise des Betriebsarztes ist somit von großer Bedeutung für die langfristige Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Belegschaft. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die psychische Gesundheit der Mitarbeiter. Der Betriebsarzt kann Programme zur Stressbewältigung und zur Förderung der mentalen Gesundheit implementieren. Darüber hinaus ist er oft der Ansprechpartner für arbeitsplatzbezogene Konflikte oder Belastungen. Durch Schulungen und Workshops sensibilisiert er die Belegschaft für gesunde Lebensweisen und Präventionsmaßnahmen. So entsteht eine Unternehmenskultur, die Gesundheit und Wohlbefinden an erste Stelle setzt.

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Weihnachtsurlaub 2025

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Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
der Weihnachtsurlaub 2025 findet vom 24.12.2025 bis zum 01.01.2026 statt. Wir nutzen die kurze Auszeit für eine Erholung mit der Familie. Ab dem 02.01.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

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Sommerurlaub 2025

InformationAllgemein

In der Zeit vom 28.07.25 – 08.08.25 sind wir im Urlaub und für Sie telefonisch leider nicht erreichbar. Ab dem 11.08.25 starten wir dann wieder gut erholt.
Ihnen einen schönen Sommer.

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Betriebsurlaub Mai 2025

InformationAllgemein

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

in der kommenden Woche vom 26.05. – 30.05. sind wir im Urlaub. Ab dem 02.06. sind wir wieder für Sie erreichbar.

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Urlaub März 2025

InformationAllgemein

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

in der Zeit vom 17.03. bis 21.03.2025 sind wir urlaubsbedingt nicht erreichbar. In dringenden Fällen schreiben Sie uns eine eMail an die bekannte Adresse.

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Urlaub Weihnachten 2024

InformationAllgemein

Liebe Kundinnen und Kunden,

in der Zeit vom 16.12.24 – 20.12.24 sind wir im Weihnachtsurlaub. Am 23.12. sind wir wieder erreichbar. Anfragen hinterlassen Sie uns gerne per Mail, wir melden uns dann schnellstmöglich nach unserem Urlaub.

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Sommerurlaub 2024

InformationAllgemein

Sehr geehrte Kunden,
wir sind vom 08.07.24-19.07.24 im Urlaub und ab dem 22.07.24 wieder für Sie erreichbar.